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Bildmarke SweetLand ((fig.)) von ALDI SUISSE AG - ... 853946


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.08.2026

Bildmarke 853946

Details zur Marke SweetLand ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

13754/2026

Bildmarke

SweetLand ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.08.2026

Hinterlegungs­datum

13.08.2026

Eintragsänderung

18.08.2026

Ablauf Schutzfrist

13.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

ALDI SUISSE AG
Niederstettenstrasse 3
9536 Schwarzenbach CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

30: Kaugummi; Zuckerwaren; Konfekt; Bonbons; Kaubonbons; Süsswaren aus Fruchtpüree; Fruchtgummis [ausser für medizinische Zwecke]; Pfefferminz für Konfekt; Bonbons zur Atemerfrischung; Pfefferminzbonbons.;



Zusammenfassung zum Markeneintrag SweetLand ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 853946 gehört zu der Bildmarke «SweetLand ((fig.))» von ALDI SUISSE AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 853946 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 853946 gehört dem Inhaber ALDI SUISSE AG Niederstettenstrasse 3, 9536 Schwarzenbach CH. ALDI SUISSE AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke SweetLand ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SweetLand ((fig.)), eingetragen durch ALDI SUISSE AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.