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Wortmarke Knecker von Knecker GmbH - Markeneintrag Nr. 772582


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.11.2021



Details zur Marke Knecker

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09650/2021

Wortmarke

Knecker

Eintrag ins Markenregister

22.11.2021

Hinterlegungs­datum

17.06.2021

Eintragsänderung

22.11.2021

Ablauf Schutzfrist

17.06.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 35

Inhaber

Knecker GmbH
Weinmanngasse 40b
8700 Küsnacht CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Brot; Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse; Backwaren; Kräcker [Gebäck]; Knäckebrotsnacks; Knäckebrot.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen des Einzel- und Grosshandels, auch über das Internet, in den Bereichen Brot, Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse, Backwaren, Kräcker [Gebäck], Knäckebrotsnacks, Knäckebrot.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Knecker

Markeneintragung: Die Markennummer 772582 gehört zu der Wortmarke «Knecker» von Knecker GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 772582 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 772582 gehört dem Inhaber Knecker GmbH Weinmanngasse 40b, 8700 Küsnacht CH. Der Inhaber Knecker GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Knecker mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Knecker, eingetragen durch Knecker GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.