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Bildmarke BEAbern congress von BERNEXPO AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.12.2004

Bildmarke 528613

Details zur Marke BEAbern congress ((fig.))

Gesuch Nr.

55973/2004

Bildmarke

BEAbern congress ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.12.2004

Hinterlegungs­datum

06.09.2004

Eintragsänderung

28.12.2004

Ablauf Schutzfrist

06.09.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 253 vom 28.12.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

13.04.2015

Farbanspruch

rot (warmred)

Inhaber

BERNEXPO AG
Mingerstrasse 6
3014 Bern CH
 

Vertreter

Schluep, Degen Rechtsanwälte
Falkenplatz 7
3012 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Organisation von Ausstellungen und Messen zu wirtschaftlichen und Werbezwecken.

Klasse 41

Organisation von Messen, Salon und Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEAbern congress ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 528613 gehört zu der Bildmarke «-» von BERNEXPO AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 528613 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 528613 gehört dem Inhaber BERNEXPO AG Mingerstrasse 6, 3014 Bern CH. BERNEXPO AG wird vertreten durch Schluep , Degen Rechtsanwälte Falkenplatz 7, 3012 Bern CH.


Marke BEAbern congress ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEAbern congress ((fig.)), eingetragen durch BERNEXPO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.