Details zur Marke LACURA
Gesuch Nr.
Wortmarke
LACURA
Hinterlegungsdatum
17.06.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
8, 24, 25, 26
Inhaber
Vertreter
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 8
Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer; nicht elektrische Haarschneider.
Klasse 24
Webstoffe und deren Ersatz; Haushaltswäsche; Vorhänge aus Textilien oder aus Kunststoff; Turbanhandtücher zum Trocknen der Haare.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Schweissbänder, Kopfbänder; Turbane.
Klasse 26
Spitzen, Tressen, Soutachen, Litzen, Borten und Stickereien sowie Bänder und Schleifen [Kurzwaren]; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Haarschmuck; Kunsthaar; Haarnadeln; Haargummis; Haarbänder; Spangen für die Haare [Haaraccessoires]; Haarreifen; elektrische und nicht elektrische Lockenwickler, ausgenommen Handgeräte.
Zusammenfassung zum Markeneintrag LACURA
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08782/2025 gehört zum Markengesuch von ALDI SUISSE AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08782/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juni 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 08782/2025 / Wortmarke LACURA von ALDI SUISSE AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber ALDI SUISSE AG Niederstettenstrasse 3, 9536 Schwarzenbach CH. ALDI SUISSE AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.
Marke LACURA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LACURA, eingetragen durch ALDI SUISSE AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.