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Bildmarke BACHMANN von Bachmann GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-972380


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.02.2008

Details zur Marke BACHMANN

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BACHMANN

Eintrag ins Markenregister

18.02.2008

Hinterlegungs­datum

18.02.2008

Ablauf Schutzfrist

18.02.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11, 20, 35, 37, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Bachmann GmbH
Ernsthaldenstraße 33
70565 Stuttgart DE
 

Vertreter

Patentanwälte Schuster, Müller & Partner mbB
Alexanderstraße 92
70182 Stuttgart DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BACHMANN

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-972380 gehört zu der Bildmarke «BACHMANN» von Bachmann GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-972380 gehört dem Inhaber Bachmann GmbH Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart DE. Bachmann GmbH wird vertreten durch Patentanwälte Schuster, Müller & Partner mbB Alexanderstraße 92, 70182 Stuttgart DE.


Marke BACHMANN mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BACHMANN, eingetragen durch Bachmann GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.