Home  »  Meldung vom 15.10.2025  »  Marke AXOS von NETSTAL Maschinen AG

Wortmarke AXOS von NETSTAL Maschinen AG - Markeneintrag Nr. WIPO-954331


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.10.2007

Details zur Marke AXOS

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AXOS

Eintrag ins Markenregister

10.10.2007

Hinterlegungs­datum

10.10.2007

Ablauf Schutzfrist

10.10.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

NETSTAL Maschinen AG

8752 Näfels CH
 

Vertreter

Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB
Leopoldstr. 4
80802 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag AXOS

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-954331 gehört zu der Wortmarke «AXOS» von NETSTAL Maschinen AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-954331 gehört dem Inhaber NETSTAL Maschinen AG 8752 Näfels CH. NETSTAL Maschinen AG wird vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB Leopoldstr. 4, 80802 München DE.


Marke AXOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AXOS, eingetragen durch NETSTAL Maschinen AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.