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Bildmarke 50mnINSID von TELEVISION FRANCAISE 1 - ... WIPO-935819


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.04.2007

Details zur Marke 50mnINSID

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

50mnINSID

Eintrag ins Markenregister

30.04.2007

Hinterlegungs­datum

30.04.2007

Ablauf Schutzfrist

30.04.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38, 41, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

TELEVISION FRANCAISE 1
1 quai du Point du Jour
F-92100 BOULOGNE-BILLANCOURT FR
 

Vertreter

TELEVISION FRANCAISE 1, TF1
1 Quai du Point du Jour
F-92100 BOULOGNE-BILLANCOURT FR

Zusammenfassung zum Markeneintrag 50mnINSID

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-935819 gehört zu der Bildmarke «50mnINSID» von TELEVISION FRANCAISE 1. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-935819 gehört dem Inhaber TELEVISION FRANCAISE 1 1 quai du Point du Jour, F-92100 BOULOGNE-BILLANCOURT FR. TELEVISION FRANCAISE 1 wird vertreten durch TELEVISION FRANCAISE 1, TF1 1 Quai du Point du Jour, F-92100 BOULOGNE-BILLANCOURT FR.


Marke 50mnINSID mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke 50mnINSID, eingetragen durch TELEVISION FRANCAISE 1, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.