Home  »  Meldung vom 28.10.2026  »  Marke LEAN EXPERT von Dr. Bodo Wiegand

Bildmarke LEAN EXPERT von Dr. Bodo Wiegand - Markeneintrag ... WIPO-899640


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.04.2006

Details zur Marke LEAN EXPERT

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

LEAN EXPERT

Eintrag ins Markenregister

12.04.2006

Hinterlegungs­datum

12.04.2006

Ablauf Schutzfrist

12.04.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Dr. Bodo Wiegand
Bovert 22
40670 Meerbusch DE
 

Vertreter

VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft
Rüttenscheider Strasse 62
45130 Essen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag LEAN EXPERT

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-899640 gehört zu der Bildmarke «LEAN EXPERT» von Dr. Bodo Wiegand. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-899640 gehört dem Inhaber Dr. Bodo Wiegand Bovert 22, 40670 Meerbusch DE. Dr. Bodo Wiegand wird vertreten durch VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft Rüttenscheider Strasse 62, 45130 Essen DE.


Marke LEAN EXPERT mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LEAN EXPERT, eingetragen durch Dr. Bodo Wiegand, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.