Home  »  Meldung vom 24.03.2026  »  Marke LANÈCHE von Dancohr Cosmetics B.V.

Wortmarke LANÈCHE von Dancohr Cosmetics B.V. - ... WIPO-899234


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.05.2006



Details zur Marke LANÈCHE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

LANÈCHE

Eintrag ins Markenregister

24.05.2006

Hinterlegungs­datum

24.05.2006

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 18, 24, 25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Dancohr Cosmetics B.V.
Marconilaan 8
6003 DD Weert NL
 

Vertreter

Abcor B.V.
Frambozenweg 109-111
2321 KA LEIDEN NL

Zusammenfassung zum Markeneintrag LANÈCHE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-899234 gehört zu der Wortmarke «LANÈCHE» von Dancohr Cosmetics B.V.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-899234 gehört dem Inhaber Dancohr Cosmetics B.V. Marconilaan 8, 6003 DD Weert NL. Dancohr Cosmetics B.V. wird vertreten durch Abcor B.V. Frambozenweg 109-111, 2321 KA LEIDEN NL.


Marke LANÈCHE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LANÈCHE, eingetragen durch Dancohr Cosmetics B.V., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.