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Bildmarke ADLER BLÜTEN von Adler Pharma Produktion und ... WIPO-879570


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.11.2005

Details zur Marke ADLER BLÜTEN

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ADLER BLÜTEN

Eintrag ins Markenregister

03.11.2005

Hinterlegungs­datum

03.11.2005

Ablauf Schutzfrist

03.11.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Adler Pharma Produktion und Vertrieb GmbH
Brucker Bundesstraße 25A
A-5700 Zell am See AT
 

Vertreter

Babeluk Patentanwälte GmbH
Florianigasse 26/3
A-1080 Wien AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag ADLER BLÜTEN

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-879570 gehört zu der Bildmarke «ADLER BLÜTEN» von Adler Pharma Produktion und Vertrieb GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-879570 gehört dem Inhaber Adler Pharma Produktion und Vertrieb GmbH Brucker Bundesstraße 25A, A-5700 Zell am See AT. Adler Pharma Produktion und Vertrieb GmbH wird vertreten durch Babeluk Patentanwälte GmbH Florianigasse 26/3, A-1080 Wien AT.


Marke ADLER BLÜTEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ADLER BLÜTEN, eingetragen durch Adler Pharma Produktion und Vertrieb GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.