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Dallmayr Express Mocca (WIPO-878582)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.2005

Details zur Marke Dallmayr Express Mocca

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Dallmayr Express Mocca

Eintrag ins Markenregister

25.10.2005

Hinterlegungs­datum

25.10.2005

Ablauf Schutzfrist

25.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11, 30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Alois Dallmayr Kaffee oHG
Dienerstrasse 14-15
80331 München DE
 

Vertreter

df-mp Patentanwälte Rechtsanwälte PartG mbB
Fünf Höfe, Theatinerstr. 16
80333 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Dallmayr Express Mocca

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-878582 gehört zu der Bildmarke «Dallmayr Express Mocca» von Alois Dallmayr Kaffee oHG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-878582 gehört dem Inhaber Alois Dallmayr Kaffee oHG Dienerstrasse 14-15, 80331 München DE. Alois Dallmayr Kaffee oHG wird vertreten durch df-mp Patentanwälte Rechtsanwälte PartG mbB Fünf Höfe, Theatinerstr. 16, 80333 München DE.


Marke Dallmayr Express Mocca mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Dallmayr Express Mocca, eingetragen durch Alois Dallmayr Kaffee oHG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.