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Wortmarke AFFLICTION von Affliction Holdings LLC - ... WIPO-876121


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.2005

Details zur Marke AFFLICTION

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AFFLICTION

Eintrag ins Markenregister

25.10.2005

Hinterlegungs­datum

25.10.2005

Ablauf Schutzfrist

25.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Affliction Holdings LLC
1799 Apollo Court
90740 Seal Beach, CA US
 

Vertreter

JAN KAUFMAN
P.O. Box 789
92007 Cardiff CA US

Zusammenfassung zum Markeneintrag AFFLICTION

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-876121 gehört zu der Wortmarke «AFFLICTION» von Affliction Holdings LLC. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Januar 1986 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-876121 gehört dem Inhaber Affliction Holdings LLC 1799 Apollo Court, 90740 Seal Beach, CA US. Affliction Holdings LLC wird vertreten durch JAN KAUFMAN P.O. Box 789, 92007 Cardiff CA US.


Marke AFFLICTION mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AFFLICTION, eingetragen durch Affliction Holdings LLC, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.