Home  »  Meldung vom 31.03.2026  »  Marke VALENTIN von Günter Kolbitsch

Bildmarke VALENTIN von Günter Kolbitsch - Markeneintrag Nr. WIPO-874172


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.09.2005

Details zur Marke VALENTIN

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

VALENTIN

Eintrag ins Markenregister

30.09.2005

Hinterlegungs­datum

30.09.2005

Ablauf Schutzfrist

30.09.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3, 5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Günter Kolbitsch
Rechter Rheindamm 10
A-6971 Hard AT
 

Vertreter

Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG
Hörnlingerstrasse 3, P.O. Box 50
A-6830 Rankweil AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag VALENTIN

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-874172 gehört zu der Bildmarke «VALENTIN» von Günter Kolbitsch. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-874172 gehört dem Inhaber Günter Kolbitsch Rechter Rheindamm 10, A-6971 Hard AT. Günter Kolbitsch wird vertreten durch Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG Hörnlingerstrasse 3, P.O. Box 50, A-6830 Rankweil AT.


Marke VALENTIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VALENTIN, eingetragen durch Günter Kolbitsch, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.