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Wortmarke CARTE D'OR von Unilever IP Holdings B.V. - ... WIPO-861270


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.08.2005

Details zur Marke CARTE D'OR

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

CARTE D'OR

Eintrag ins Markenregister

01.08.2005

Hinterlegungs­datum

01.08.2005

Ablauf Schutzfrist

01.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Unilever IP Holdings B.V.
Weena 455
3013 AL Rotterdam NL
 

Vertreter

Baker & McKenzie LLP
280 Bishopsgate
London EC2M 4AG GB

Zusammenfassung zum Markeneintrag CARTE D'OR

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-861270 gehört zu der Wortmarke «CARTE D'OR» von Unilever IP Holdings B.V.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-861270 gehört dem Inhaber Unilever IP Holdings B.V. Weena 455, 3013 AL Rotterdam NL. Unilever IP Holdings B.V. wird vertreten durch Baker & McKenzie LLP 280 Bishopsgate, London EC2M 4AG GB.


Marke CARTE D'OR mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CARTE D'OR, eingetragen durch Unilever IP Holdings B.V., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.