Home  »  Meldung vom 01.10.2025  »  Marke F+ von Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H.

Bildmarke F+ von Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft ... WIPO-850790


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.03.2005

Details zur Marke F+

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

F+

Eintrag ins Markenregister

18.03.2005

Hinterlegungs­datum

18.03.2005

Ablauf Schutzfrist

18.03.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H.
Vogelweiderstraße 71-73
A-4600 Wels AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag F+

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-850790 gehört zu der Bildmarke «F+» von Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-850790 gehört dem Inhaber Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H. Vogelweiderstraße 71-73, A-4600 Wels AT. Der Inhaber Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke F+ mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke F+, eingetragen durch Vereinigte Fettwarenindustrie Gesellschaft m.b.H., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.