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Wortmarke LOH von Satisloh AG - Markeneintrag Nr. WIPO-849444


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.01.2004

Details zur Marke LOH

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

LOH

Eintrag ins Markenregister

30.01.2004

Hinterlegungs­datum

30.01.2004

Ablauf Schutzfrist

30.01.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3, 4, 6, 7, 9, 11, 17, 20, 37, 41, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Satisloh AG
Neuhofstrasse 12
6340 Baar CH
 

Vertreter

Patentanwalt Dipl. -Ing. Mark Oppermann
OPPERMANN & OPPERMANN, Am Wiesengrund 35
63075 Offenbach DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag LOH

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-849444 gehört zu der Wortmarke «LOH» von Satisloh AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-849444 gehört dem Inhaber Satisloh AG Neuhofstrasse 12, 6340 Baar CH. Satisloh AG wird vertreten durch Patentanwalt Dipl. -Ing. Mark Oppermann OPPERMANN & OPPERMANN, Am Wiesengrund 35, 63075 Offenbach DE.


Marke LOH mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LOH, eingetragen durch Satisloh AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.