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Wortmarke Clarke's von ALDI Einkauf SE & Co. oHG - ... WIPO-846498


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.03.2005

Details zur Marke Clarke's

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Clarke's

Eintrag ins Markenregister

23.03.2005

Hinterlegungs­datum

23.03.2005

Ablauf Schutzfrist

23.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ALDI Einkauf SE & Co. oHG
Eckenbergstraße 16
45307 Essen DE
 

Vertreter

Schmidt, von der Osten & Huber Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Rüttenscheider Straße 26
45128 Essen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Clarke's

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-846498 gehört zu der Wortmarke «Clarke's» von ALDI Einkauf SE & Co. oHG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-846498 gehört dem Inhaber ALDI Einkauf SE & Co. oHG Eckenbergstraße 16, 45307 Essen DE. ALDI Einkauf SE & Co. oHG wird vertreten durch Schmidt, von der Osten & Huber Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Rüttenscheider Straße 26, 45128 Essen DE.


Marke Clarke's mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Clarke's, eingetragen durch ALDI Einkauf SE & Co. oHG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.