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Wortmarke ARRAYAN von LA VERDOSA REAL ASSETS SL - ... WIPO-803473


Land des Markeninhabers: Spanien  ES (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.02.2003

Details zur Marke ARRAYAN

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ARRAYAN

Eintrag ins Markenregister

28.02.2003

Hinterlegungs­datum

28.02.2003

Ablauf Schutzfrist

28.02.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

LA VERDOSA REAL ASSETS SL
C/ Jorge Manrique 4-1ª planta
E-28006 Madrid ES
 

Vertreter

MARIA MARSANS
C/ Duque de Sevilla 12
E-28002 MADRID ES

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARRAYAN

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-803473 gehört zu der Wortmarke «ARRAYAN» von LA VERDOSA REAL ASSETS SL. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-803473 gehört dem Inhaber LA VERDOSA REAL ASSETS SL C/ Jorge Manrique 4-1ª planta, E-28006 Madrid ES. LA VERDOSA REAL ASSETS SL wird vertreten durch MARIA MARSANS C/ Duque de Sevilla 12, E-28002 MADRID ES.


Marke ARRAYAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ARRAYAN, eingetragen durch LA VERDOSA REAL ASSETS SL, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.