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Wortmarke BIOMAR von EnviroChemie GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-789563


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2002

Details zur Marke BIOMAR

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BIOMAR

Eintrag ins Markenregister

26.09.2002

Hinterlegungs­datum

26.09.2002

Ablauf Schutzfrist

26.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 11

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

EnviroChemie GmbH
In den Leppsteinswiesen 9
64380 Roßdorf DE
 

Vertreter

CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB
Theodor-Heuss-Straße 29
70174 Stuttgart DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BIOMAR

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-789563 gehört zu der Wortmarke «BIOMAR» von EnviroChemie GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-789563 gehört dem Inhaber EnviroChemie GmbH In den Leppsteinswiesen 9, 64380 Roßdorf DE. EnviroChemie GmbH wird vertreten durch CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart DE.


Marke BIOMAR mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BIOMAR, eingetragen durch EnviroChemie GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.