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Bildmarke adeco von Adeco Türfüllungstechnik GmbH - ... WIPO-764250


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.05.2001

Details zur Marke adeco

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

adeco

Eintrag ins Markenregister

23.05.2001

Hinterlegungs­datum

23.05.2001

Ablauf Schutzfrist

23.05.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 20

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Adeco Türfüllungstechnik GmbH
Carl-Miele Straße 27-29
33442 Hertebrock-Clarholz DE
 

Vertreter

Loesenbeck Specht Dantz Patent- und Rechtsanwälte
Am Zwinger 2
33602 Bielefeld DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag adeco

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-764250 gehört zu der Bildmarke «adeco» von Adeco Türfüllungstechnik GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-764250 gehört dem Inhaber Adeco Türfüllungstechnik GmbH Carl-Miele Straße 27-29, 33442 Hertebrock-Clarholz DE. Adeco Türfüllungstechnik GmbH wird vertreten durch Loesenbeck Specht Dantz Patent- und Rechtsanwälte Am Zwinger 2, 33602 Bielefeld DE.


Marke adeco mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke adeco, eingetragen durch Adeco Türfüllungstechnik GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.