Home  »  Meldung vom 06.01.2026  »  Marke Eridania "LO ZUCCHERO" von ERIDANIA ITALIA S.p.A.

Eridania "LO ZUCCHERO" (WIPO-749864)


Land des Markeninhabers: Italien  IT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.12.2000

Details zur Marke Eridania "LO ZUCCHERO"

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Eridania "LO ZUCCHERO"

Eintrag ins Markenregister

12.12.2000

Hinterlegungs­datum

12.12.2000

Ablauf Schutzfrist

12.12.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ERIDANIA ITALIA S.p.A.
Via Paolo Bovi Campeggi 2/4E
I-40131 BOLOGNA IT
 

Vertreter

STUDIO TORTA S.p.A.
Via Viotti 9
I-10121 TORINO IT

Zusammenfassung zum Markeneintrag Eridania "LO ZUCCHERO"

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-749864 gehört zu der Bildmarke «Eridania "LO ZUCCHERO"» von ERIDANIA ITALIA S.p.A.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-749864 gehört dem Inhaber ERIDANIA ITALIA S.p.A. Via Paolo Bovi Campeggi 2/4E, I-40131 BOLOGNA IT. ERIDANIA ITALIA S.p.A. wird vertreten durch STUDIO TORTA S.p.A. Via Viotti 9, I-10121 TORINO IT.


Marke Eridania "LO ZUCCHERO" mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Eridania "LO ZUCCHERO", eingetragen durch ERIDANIA ITALIA S.p.A., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.