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Bildmarke ABEBA von ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH - ... WIPO-677506


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.06.1997

Details zur Marke ABEBA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ABEBA

Eintrag ins Markenregister

17.06.1997

Hinterlegungs­datum

17.06.1997

Ablauf Schutzfrist

17.06.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH
Schlackenbergstrasse 5
66386 St. Ingbert DE
 

Vertreter

Patent- und Rechtsanwälte Louis . Pöhlau . Lohrentz
Merianstr. 26
90409 Nürnberg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag ABEBA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-677506 gehört zu der Bildmarke «ABEBA» von ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Januar 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-677506 gehört dem Inhaber ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH Schlackenbergstrasse 5, 66386 St. Ingbert DE. ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH wird vertreten durch Patent- und Rechtsanwälte Louis . Pöhlau . Lohrentz Merianstr. 26, 90409 Nürnberg DE.


Marke ABEBA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ABEBA, eingetragen durch ABEBA Spezialschuh-Ausstatter GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.