Home  »  Meldung vom 13.07.2026  »  Marke Planatron von Grundig Multimedia AG

Wortmarke Planatron von Grundig Multimedia AG - ... WIPO-673822


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.01.1997

Details zur Marke Planatron

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Planatron

Eintrag ins Markenregister

24.01.1997

Hinterlegungs­datum

24.01.1997

Ablauf Schutzfrist

24.01.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Grundig Multimedia AG
Rotzbergstrasse 1
6362 Stansstad CH
 

Vertreter

Patent- und Rechtsanwälte Louis - Pöhlau - Lohrentz
P.O. Box 3055
90014 Nürnberg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Planatron

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-673822 gehört zu der Wortmarke «Planatron» von Grundig Multimedia AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-673822 gehört dem Inhaber Grundig Multimedia AG Rotzbergstrasse 1, 6362 Stansstad CH. Grundig Multimedia AG wird vertreten durch Patent- und Rechtsanwälte Louis - Pöhlau - Lohrentz P.O. Box 3055, 90014 Nürnberg DE.


Marke Planatron mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Planatron, eingetragen durch Grundig Multimedia AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.