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Wortmarke ZEBRA-Shark von Würth International AG - ... WIPO-661115


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.08.1996

Details zur Marke ZEBRA-Shark

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ZEBRA-Shark

Eintrag ins Markenregister

14.08.1996

Hinterlegungs­datum

14.08.1996

Ablauf Schutzfrist

14.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 20

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Würth International AG
Aspermontstrasse 1
7000 Chur CH
 

Vertreter

Konzernrecht - Gewerblicher Rechtsschutz
Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-17
Künzelsau DE


Zusammenfassung zum Markeneintrag ZEBRA-Shark

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-661115 gehört zu der Wortmarke «ZEBRA-Shark» von Würth International AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-661115 gehört dem Inhaber Würth International AG Aspermontstrasse 1, 7000 Chur CH. Würth International AG wird vertreten durch Konzernrecht - Gewerblicher Rechtsschutz Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-17, Künzelsau DE.


Marke ZEBRA-Shark mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ZEBRA-Shark, eingetragen durch Würth International AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.