Home  »  Meldung vom 15.09.2026  »  Marke PARTY TIME von PARFUMS PAROUR

Wortmarke PARTY TIME von PARFUMS PAROUR - Markeneintrag Nr. WIPO-651965


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.03.1996

Details zur Marke PARTY TIME

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

PARTY TIME

Eintrag ins Markenregister

14.03.1996

Hinterlegungs­datum

14.03.1996

Ablauf Schutzfrist

14.03.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

PARFUMS PAROUR
6 avenue Matignon
F-75008 PARIS FR
 

Vertreter

GPI Marques
93 rue La Boétie
F-75008 Paris FR

Zusammenfassung zum Markeneintrag PARTY TIME

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-651965 gehört zu der Wortmarke «PARTY TIME» von PARFUMS PAROUR. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-651965 gehört dem Inhaber PARFUMS PAROUR 6 avenue Matignon, F-75008 PARIS FR. PARFUMS PAROUR wird vertreten durch GPI Marques 93 rue La Boétie, F-75008 Paris FR.


Marke PARTY TIME mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PARTY TIME, eingetragen durch PARFUMS PAROUR, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.