Home  »  Meldung vom 28.04.2026  »  Marke Nobilin Q10 von Medicom Pharma GmbH

Bildmarke Nobilin Q10 von Medicom Pharma GmbH - ... WIPO-646964


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.10.1995

Details zur Marke Nobilin Q10

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Nobilin Q10

Eintrag ins Markenregister

27.10.1995

Hinterlegungs­datum

27.10.1995

Ablauf Schutzfrist

27.10.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Medicom Pharma GmbH
Sedemünder 2
31832 Springe DE
 

Vertreter

Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB
Theodor-Heuss-Straße 1
38122 Braunschweig DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Nobilin Q10

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-646964 gehört zu der Bildmarke «Nobilin Q10» von Medicom Pharma GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-646964 gehört dem Inhaber Medicom Pharma GmbH Sedemünder 2, 31832 Springe DE. Medicom Pharma GmbH wird vertreten durch Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB Theodor-Heuss-Straße 1, 38122 Braunschweig DE.


Marke Nobilin Q10 mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Nobilin Q10, eingetragen durch Medicom Pharma GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.