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Wortmarke KINDER FRUTTITO von SOREMARTEC S.A. - ... WIPO-640780


Land des Markeninhabers: Luxemburg  LU (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.07.1995

Details zur Marke KINDER FRUTTITO

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

KINDER FRUTTITO

Eintrag ins Markenregister

25.07.1995

Hinterlegungs­datum

25.07.1995

Ablauf Schutzfrist

25.07.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

SOREMARTEC S.A.
16, Route de Trèves
L-2633 Senningerberg LU
 

Vertreter

Jacobacci & Partners S.p.A.
Corso Emilia 8
I-10152 Torino IT

Zusammenfassung zum Markeneintrag KINDER FRUTTITO

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-640780 gehört zu der Wortmarke «KINDER FRUTTITO» von SOREMARTEC S.A.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-640780 gehört dem Inhaber SOREMARTEC S.A. 16, Route de Trèves, L-2633 Senningerberg LU. SOREMARTEC S.A. wird vertreten durch Jacobacci & Partners S.p.A. Corso Emilia 8, I-10152 Torino IT.


Marke KINDER FRUTTITO mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KINDER FRUTTITO, eingetragen durch SOREMARTEC S.A., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.