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trippen A. Spieth, M.Oehler (WIPO-633608)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.1995

Details zur Marke trippen A. Spieth, M.Oehler

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

trippen A. Spieth, M.Oehler

Eintrag ins Markenregister

06.01.1995

Hinterlegungs­datum

06.01.1995

Ablauf Schutzfrist

06.01.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 18, 25, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Angela Spieth, Michael Oehler
Puschkinallee 38
12435 Berlin DE
 

Vertreter

adares PartGmbB
Tauentzienstraße 7 b/c
Berlin DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag trippen A. Spieth, M.Oehler

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-633608 gehört zu der Bildmarke «trippen A. Spieth, M.Oehler» von Angela Spieth, Michael Oehler. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-633608 gehört dem Inhaber Angela Spieth, Michael Oehler Puschkinallee 38, 12435 Berlin DE. Angela Spieth, Michael Oehler wird vertreten durch adares PartGmbB Tauentzienstraße 7 b/c, Berlin DE.


Marke trippen A. Spieth, M.Oehler mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke trippen A. Spieth, M.Oehler, eingetragen durch Angela Spieth, Michael Oehler, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.