Home  »  Meldung vom 17.04.2026  »  Marke d'arbo von Adolf Darbo Aktiengesellschaft

Bildmarke d'arbo von Adolf Darbo Aktiengesellschaft - ... WIPO-598337


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.03.1993

Details zur Marke d'arbo

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

d'arbo

Eintrag ins Markenregister

23.03.1993

Hinterlegungs­datum

23.03.1993

Ablauf Schutzfrist

23.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 31, 32

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Adolf Darbo Aktiengesellschaft
Dornau 18
A-6135 Stans AT
 

Vertreter

Eckert Fries Carter Rechtsanwälte GmbH
Weilburgstraße 16a
A-2500 Baden AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag d'arbo

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-598337 gehört zu der Bildmarke «d'arbo» von Adolf Darbo Aktiengesellschaft. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-598337 gehört dem Inhaber Adolf Darbo Aktiengesellschaft Dornau 18, A-6135 Stans AT. Adolf Darbo Aktiengesellschaft wird vertreten durch Eckert Fries Carter Rechtsanwälte GmbH Weilburgstraße 16a, A-2500 Baden AT.


Marke d'arbo mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke d'arbo, eingetragen durch Adolf Darbo Aktiengesellschaft, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.