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Wortmarke KERAHUM von INGRID SCHNEIDER - Markeneintrag Nr. WIPO-582136


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.01.1992

Details zur Marke KERAHUM

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

KERAHUM

Eintrag ins Markenregister

16.01.1992

Hinterlegungs­datum

16.01.1992

Ablauf Schutzfrist

16.01.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

INGRID SCHNEIDER
18, Bamberger Strasse,
96199 Zapfendorf DE
 

Vertreter

dompatent - Partnerschaft von Patentanwälten und Rechtsanwälten mbB
Deichmannhaus am Dom, Bahnhofsvorplatz 1
50667 Köln DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag KERAHUM

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-582136 gehört zu der Wortmarke «KERAHUM» von INGRID SCHNEIDER. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-582136 gehört dem Inhaber INGRID SCHNEIDER 18, Bamberger Strasse,, 96199 Zapfendorf DE. INGRID SCHNEIDER wird vertreten durch dompatent - Partnerschaft von Patentanwälten und Rechtsanwälten mbB Deichmannhaus am Dom, Bahnhofsvorplatz 1, 50667 Köln DE.


Marke KERAHUM mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KERAHUM, eingetragen durch INGRID SCHNEIDER, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.