Home  »  Meldung vom 12.02.2026  »  Marke STARK von GUSTAV STABERNACK GMBH

Bildmarke STARK von GUSTAV STABERNACK GMBH - Markeneintrag ... WIPO-579987


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.01.1992

Details zur Marke STARK

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

STARK

Eintrag ins Markenregister

24.01.1992

Hinterlegungs­datum

24.01.1992

Ablauf Schutzfrist

24.01.2012

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

GUSTAV STABERNACK GMBH
Richard-Stabernack-Strasse,
6420 LAUTERBACH DE
 

Vertreter

GRÜNECKER Patent- und Rechtsanwälte
Leopoldstr. 4
80802 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag STARK

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-579987 gehört zu der Bildmarke «STARK» von GUSTAV STABERNACK GMBH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-579987 gehört dem Inhaber GUSTAV STABERNACK GMBH Richard-Stabernack-Strasse,, 6420 LAUTERBACH DE. GUSTAV STABERNACK GMBH wird vertreten durch GRÜNECKER Patent- und Rechtsanwälte Leopoldstr. 4, 80802 München DE.


Marke STARK mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke STARK, eingetragen durch GUSTAV STABERNACK GMBH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.