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Bildmarke CHALLENGE FOOT von JACQUES THIBERT - ... WIPO-572586


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.07.1991

Details zur Marke CHALLENGE FOOT

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

CHALLENGE FOOT

Eintrag ins Markenregister

08.07.1991

Hinterlegungs­datum

08.07.1991

Ablauf Schutzfrist

08.07.2011

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

JACQUES THIBERT
47, avenue des Marguerites,
F-91360 VILLEMOISSON-SUR-ORGE FR
 

Vertreter

CABINET NETTER
36 avenue Hoche
F-75008 PARIS FR

Zusammenfassung zum Markeneintrag CHALLENGE FOOT

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-572586 gehört zu der Bildmarke «CHALLENGE FOOT» von JACQUES THIBERT. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-572586 gehört dem Inhaber JACQUES THIBERT 47, avenue des Marguerites,, F-91360 VILLEMOISSON-SUR-ORGE FR. JACQUES THIBERT wird vertreten durch CABINET NETTER 36 avenue Hoche, F-75008 PARIS FR.


Marke CHALLENGE FOOT mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CHALLENGE FOOT, eingetragen durch JACQUES THIBERT, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.