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Wortmarke QUARTZITE von NEW TECHNO, S.A. - Markeneintrag Nr. WIPO-560314


Land des Markeninhabers: Spanien  ES (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.10.1990

Details zur Marke QUARTZITE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

QUARTZITE

Eintrag ins Markenregister

02.10.1990

Hinterlegungs­datum

02.10.1990

Ablauf Schutzfrist

02.10.2010

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 11, 17

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

NEW TECHNO, S.A.
Carretera Madrid-Toledo, Km. 37,300,
E-45200 ILLESCAS, Toledo ES
 

Vertreter

E. González Vacas
4, calle Sagasta
E-28004 MADRID ES

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUARTZITE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-560314 gehört zu der Wortmarke «QUARTZITE» von NEW TECHNO, S.A.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-560314 gehört dem Inhaber NEW TECHNO, S.A. Carretera Madrid-Toledo, Km. 37,300,, E-45200 ILLESCAS, Toledo ES. NEW TECHNO, S.A. wird vertreten durch E. González Vacas 4, calle Sagasta, E-28004 MADRID ES.


Marke QUARTZITE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke QUARTZITE, eingetragen durch NEW TECHNO, S.A., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.