Home  »  Meldung vom 02.04.2025  »  Marke Diamant von GoodMills Deutschland GmbH

Bildmarke Diamant von GoodMills Deutschland GmbH - ... WIPO-551976


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.03.1990

Details zur Marke Diamant

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Diamant

Eintrag ins Markenregister

20.03.1990

Hinterlegungs­datum

20.03.1990

Ablauf Schutzfrist

20.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

GoodMills Deutschland GmbH
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg DE
 

Vertreter

HAUCK Patent- und Rechtsanwälte PartmbB
Am Sandtorkai 68
20457 Hamburg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Diamant

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-551976 gehört zu der Bildmarke «Diamant» von GoodMills Deutschland GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-551976 gehört dem Inhaber GoodMills Deutschland GmbH Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg DE. GoodMills Deutschland GmbH wird vertreten durch HAUCK Patent- und Rechtsanwälte PartmbB Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg DE.


Marke Diamant mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Diamant, eingetragen durch GoodMills Deutschland GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.