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Wortmarke CORTESANA von CHAMPAGNE VRANKEN - Markeneintrag ... WIPO-551575


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.03.1990

Details zur Marke CORTESANA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

CORTESANA

Eintrag ins Markenregister

20.03.1990

Hinterlegungs­datum

20.03.1990

Ablauf Schutzfrist

20.03.2010

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

CHAMPAGNE VRANKEN
Villa Demoiselle -, 56, boulevard Henry Vasnier
F-51100 REIMS FR
 

Vertreter

ADSIGNA
43 rue Saint Augustin
F-75002 PARIS FR

Zusammenfassung zum Markeneintrag CORTESANA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-551575 gehört zu der Wortmarke «CORTESANA» von CHAMPAGNE VRANKEN. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-551575 gehört dem Inhaber CHAMPAGNE VRANKEN Villa Demoiselle -, 56, boulevard Henry Vasnier, F-51100 REIMS FR. CHAMPAGNE VRANKEN wird vertreten durch ADSIGNA 43 rue Saint Augustin, F-75002 PARIS FR.


Marke CORTESANA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CORTESANA, eingetragen durch CHAMPAGNE VRANKEN, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.