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Wortmarke METZOFORM von METZELER SCHAUM GMBH - ... WIPO-532190


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.08.1988

Details zur Marke METZOFORM

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

METZOFORM

Eintrag ins Markenregister

03.08.1988

Hinterlegungs­datum

03.08.1988

Ablauf Schutzfrist

03.08.2008

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 17, 20

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

METZELER SCHAUM GMBH
Donaustrasse 51
87700 Memmingen DE
 

Vertreter

FLÜGEL PREISSNER KASTEL SCHOBER
P.O. Box 31 02 03
80102 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag METZOFORM

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-532190 gehört zu der Wortmarke «METZOFORM» von METZELER SCHAUM GMBH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-532190 gehört dem Inhaber METZELER SCHAUM GMBH Donaustrasse 51, 87700 Memmingen DE. METZELER SCHAUM GMBH wird vertreten durch FLÜGEL PREISSNER KASTEL SCHOBER P.O. Box 31 02 03, 80102 München DE.


Marke METZOFORM mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke METZOFORM, eingetragen durch METZELER SCHAUM GMBH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.