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Wortmarke Dallmayr Prodomo von ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG - ... WIPO-514061


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.07.1987

Details zur Marke Dallmayr Prodomo

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Dallmayr Prodomo

Eintrag ins Markenregister

28.07.1987

Hinterlegungs­datum

28.07.1987

Ablauf Schutzfrist

28.07.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG
Dienerstrasse 14-15
80331 München DE
 

Vertreter

df-mp Patentanwälte Rechtsanwälte PartG mbB
Fünf Höfe, Theatinerstr. 16
80333 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Dallmayr Prodomo

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-514061 gehört zu der Wortmarke «Dallmayr Prodomo» von ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-514061 gehört dem Inhaber ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG Dienerstrasse 14-15, 80331 München DE. ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG wird vertreten durch df-mp Patentanwälte Rechtsanwälte PartG mbB Fünf Höfe, Theatinerstr. 16, 80333 München DE.


Marke Dallmayr Prodomo mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Dallmayr Prodomo, eingetragen durch ALOIS DALLMAYR KAFFEE oHG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.