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Wortmarke VISIO von 3M Deutschland GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-441841


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.11.1978

Details zur Marke VISIO

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

VISIO

Eintrag ins Markenregister

27.11.1978

Hinterlegungs­datum

27.11.1978

Ablauf Schutzfrist

27.11.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

3M Deutschland GmbH
Carl-Schurz-Strasse 1
41453 Neuss DE
 

Vertreter

Vossius & Partner Patentanwälte Rechtsanwälte mbB
Siebertstr. 3
81675 Munich DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag VISIO

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-441841 gehört zu der Wortmarke «VISIO» von 3M Deutschland GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-441841 gehört dem Inhaber 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Strasse 1, 41453 Neuss DE. 3M Deutschland GmbH wird vertreten durch Vossius & Partner Patentanwälte Rechtsanwälte mbB Siebertstr. 3, 81675 Munich DE.


Marke VISIO mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VISIO, eingetragen durch 3M Deutschland GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.