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Wortmarke AVON FEELING FRESH von Avon Products Inc. - ... WIPO-417622


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.09.1975

Details zur Marke AVON FEELING FRESH

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AVON FEELING FRESH

Eintrag ins Markenregister

05.09.1975

Hinterlegungs­datum

05.09.1975

Ablauf Schutzfrist

05.09.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Avon Products Inc.
1 Avon Place
10901 Suffern NY US
 

Vertreter

Dehns
10 Old Bailey
London EC4M 7NG GB

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVON FEELING FRESH

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-417622 gehört zu der Wortmarke «AVON FEELING FRESH» von Avon Products Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. September 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-417622 gehört dem Inhaber Avon Products Inc. 1 Avon Place, 10901 Suffern NY US. Avon Products Inc. wird vertreten durch Dehns 10 Old Bailey, London EC4M 7NG GB.


Marke AVON FEELING FRESH mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVON FEELING FRESH, eingetragen durch Avon Products Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.