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Bildmarke QUICK SCHUH von Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH ... WIPO-366116


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 31.01.1970

Details zur Marke QUICK SCHUH

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

QUICK SCHUH

Eintrag ins Markenregister

31.01.1970

Hinterlegungs­datum

31.01.1970

Ablauf Schutzfrist

31.01.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH
Nord-West-Ring-Str. 11
63533 Mainhausen DE
 

Vertreter

OPPERMANN & OPPERMANN Patentanwaltskanzlei
Am Wiesengrund 35
63075 Offenbach DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUICK SCHUH

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-366116 gehört zu der Bildmarke «QUICK SCHUH» von Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-366116 gehört dem Inhaber Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH Nord-West-Ring-Str. 11, 63533 Mainhausen DE. Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH wird vertreten durch OPPERMANN & OPPERMANN Patentanwaltskanzlei Am Wiesengrund 35, 63075 Offenbach DE.


Marke QUICK SCHUH mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke QUICK SCHUH, eingetragen durch Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.