Home  »  Meldung vom 23.07.2026  »  Marke ABUFENE von BOUCHARA-RECORDATI

Wortmarke ABUFENE von BOUCHARA-RECORDATI - Markeneintrag Nr. WIPO-317946


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.07.1966

Details zur Marke ABUFENE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ABUFENE

Eintrag ins Markenregister

28.07.1966

Hinterlegungs­datum

28.07.1966

Ablauf Schutzfrist

28.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

BOUCHARA-RECORDATI
Tour Hekla, 52 avenue du Général de Gaulle
F-92800 PUTEAUX FR
 

Vertreter

Pinsent Masons LLP
30 Crown Place, Earl Street
London EC2A 4ES GB

Zusammenfassung zum Markeneintrag ABUFENE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-317946 gehört zu der Wortmarke «ABUFENE» von BOUCHARA-RECORDATI. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-317946 gehört dem Inhaber BOUCHARA-RECORDATI Tour Hekla, 52 avenue du Général de Gaulle, F-92800 PUTEAUX FR. BOUCHARA-RECORDATI wird vertreten durch Pinsent Masons LLP 30 Crown Place, Earl Street, London EC2A 4ES GB.


Marke ABUFENE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ABUFENE, eingetragen durch BOUCHARA-RECORDATI, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.