Home  »  Meldung vom 27.08.2026  »  Marke BÚFALO von Werner & Mertz GmbH

Bildmarke BÚFALO von Werner & Mertz GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-308648


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.02.1966

Details zur Marke BÚFALO

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BÚFALO

Eintrag ins Markenregister

07.02.1966

Hinterlegungs­datum

07.02.1966

Ablauf Schutzfrist

07.02.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Werner & Mertz GmbH
Rheinallee 96
55120 Mainz DE
 

Vertreter

EISENFÜHR SPEISER Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB
Am Kaffee-Quartier 3
28217 Bremen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BÚFALO

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-308648 gehört zu der Bildmarke «BÚFALO» von Werner & Mertz GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-308648 gehört dem Inhaber Werner & Mertz GmbH Rheinallee 96, 55120 Mainz DE. Werner & Mertz GmbH wird vertreten durch EISENFÜHR SPEISER Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB Am Kaffee-Quartier 3, 28217 Bremen DE.


Marke BÚFALO mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BÚFALO, eingetragen durch Werner & Mertz GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.