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Bildmarke BALI IMPANDER von BALI-OLYMPIC-GERÄTE ... WIPO-290989


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.11.1964

Details zur Marke BALI IMPANDER

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BALI IMPANDER

Eintrag ins Markenregister

16.11.1964

Hinterlegungs­datum

16.11.1964

Ablauf Schutzfrist

16.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

BALI-OLYMPIC-GERÄTE GESELLSCHAFT M.B.H.
11, Oberstdorfer Strasse,
87527 Sonthofen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BALI IMPANDER

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-290989 gehört zu der Bildmarke «BALI IMPANDER» von BALI-OLYMPIC-GERÄTE GESELLSCHAFT M.B.H.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-290989 gehört dem Inhaber BALI-OLYMPIC-GERÄTE GESELLSCHAFT M.B.H. 11, Oberstdorfer Strasse,, 87527 Sonthofen DE. Der Inhaber BALI-OLYMPIC-GERÄTE GESELLSCHAFT M.B.H. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BALI IMPANDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BALI IMPANDER, eingetragen durch BALI-OLYMPIC-GERÄTE GESELLSCHAFT M.B.H., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.