Home  »  Meldung vom 24.09.2026  »  Marke SCANU von zuMedia Inc.

Wortmarke SCANU von zuMedia Inc. - Markeneintrag Nr. WIPO-1941374


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.09.2026

Details zur Marke SCANU

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

SCANU

Eintrag ins Markenregister

08.09.2026

Hinterlegungs­datum

08.09.2026

Ablauf Schutzfrist

08.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

27

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

zuMedia Inc.
641 Lexington Avenue, 15th Floor
10022 New York NY US
 

Vertreter

Mark J. Rosenberg zuMedia Inc.
641 Lexington Avenue, 15th Floor
10022 New York NY US

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCANU

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1941374 gehört zu der Wortmarke «SCANU» von zuMedia Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1941374 gehört dem Inhaber zuMedia Inc. 641 Lexington Avenue, 15th Floor, 10022 New York NY US. zuMedia Inc. wird vertreten durch Mark J. Rosenberg zuMedia Inc. 641 Lexington Avenue, 15th Floor, 10022 New York NY US.


Marke SCANU mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SCANU, eingetragen durch zuMedia Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.