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Wortmarke Kangen UKON von Enagic Europe GmbH - ... WIPO-1940644


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.09.2026

Details zur Marke Kangen UKON

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Kangen UKON

Eintrag ins Markenregister

01.09.2026

Hinterlegungs­datum

01.09.2026

Ablauf Schutzfrist

01.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Enagic Europe GmbH
Immermannstr. 33
40210 Düsseldorf DE
 

Vertreter

COHAUSZ & FLORACK PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT MBB
Bleichstr. 14
40211 Düsseldorf DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Kangen UKON

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1940644 gehört zu der Wortmarke «Kangen UKON» von Enagic Europe GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1940644 gehört dem Inhaber Enagic Europe GmbH Immermannstr. 33, 40210 Düsseldorf DE. Enagic Europe GmbH wird vertreten durch COHAUSZ & FLORACK PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT MBB Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf DE.


Marke Kangen UKON mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Kangen UKON, eingetragen durch Enagic Europe GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.