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Wortmarke DAUWALTERMELON von Tailwind Nutrition, Inc. - ... WIPO-1940268


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.09.2026

Details zur Marke DAUWALTERMELON

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

DAUWALTERMELON

Eintrag ins Markenregister

02.09.2026

Hinterlegungs­datum

02.09.2026

Ablauf Schutzfrist

02.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Tailwind Nutrition, Inc.
10 Town Plaza #186
81301 Durango CO US
 

Vertreter

Craig A. Beaker Holland & Hart LLP
P.O. Box 8749
Denver CO 80201-8749 US

Zusammenfassung zum Markeneintrag DAUWALTERMELON

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1940268 gehört zu der Wortmarke «DAUWALTERMELON» von Tailwind Nutrition, Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1940268 gehört dem Inhaber Tailwind Nutrition, Inc. 10 Town Plaza #186, 81301 Durango CO US. Tailwind Nutrition, Inc. wird vertreten durch Craig A. Beaker Holland & Hart LLP P.O. Box 8749, Denver CO 80201-8749 US.


Marke DAUWALTERMELON mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke DAUWALTERMELON, eingetragen durch Tailwind Nutrition, Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.