Home  »  Meldung vom 17.09.2026  »  Marke MOLLAI von Abcam Limited

Wortmarke MOLLAI von Abcam Limited - Markeneintrag Nr. WIPO-1940044


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.07.2026

Details zur Marke MOLLAI

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

MOLLAI

Eintrag ins Markenregister

10.07.2026

Hinterlegungs­datum

10.07.2026

Ablauf Schutzfrist

10.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Abcam Limited
Discovery Drive, Cambridge Biomedical Campus
Cambridge CB2 0AX GB
 

Vertreter

Wiggin LLP
Jessop House, Jessop Avenue
Cheltenham, Gloucestershire GL50 3WG GB

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOLLAI

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1940044 gehört zu der Wortmarke «MOLLAI» von Abcam Limited. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1940044 gehört dem Inhaber Abcam Limited Discovery Drive, Cambridge Biomedical Campus, Cambridge CB2 0AX GB. Abcam Limited wird vertreten durch Wiggin LLP Jessop House, Jessop Avenue, Cheltenham, Gloucestershire GL50 3WG GB.


Marke MOLLAI mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MOLLAI, eingetragen durch Abcam Limited, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.