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Wortmarke BLACKSTAR von MULTIVERSE COMPUTING, S.L. - ... WIPO-1937553


Land des Markeninhabers: Spanien  ES (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.07.2026

Details zur Marke BLACKSTAR

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BLACKSTAR

Eintrag ins Markenregister

22.07.2026

Hinterlegungs­datum

22.07.2026

Ablauf Schutzfrist

22.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

MULTIVERSE COMPUTING, S.L.
Paseo de Miramón, 170, 2ª Planta
E-20014 San Sebastián ES
 

Vertreter

BALDER IP LAW, S.L.
Paseo de la Castellana, 93 - Planta 5
E-28046 Madrid ES

Zusammenfassung zum Markeneintrag BLACKSTAR

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1937553 gehört zu der Wortmarke «BLACKSTAR» von MULTIVERSE COMPUTING, S.L.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1937553 gehört dem Inhaber MULTIVERSE COMPUTING, S.L. Paseo de Miramón, 170, 2ª Planta, E-20014 San Sebastián ES. MULTIVERSE COMPUTING, S.L. wird vertreten durch BALDER IP LAW, S.L. Paseo de la Castellana, 93 - Planta 5, E-28046 Madrid ES.


Marke BLACKSTAR mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BLACKSTAR, eingetragen durch MULTIVERSE COMPUTING, S.L., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.