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Bildmarke yesss! von A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft ... WIPO-1937453


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.06.2026

Details zur Marke yesss!

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

yesss!

Eintrag ins Markenregister

03.06.2026

Hinterlegungs­datum

03.06.2026

Ablauf Schutzfrist

03.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 37, 38

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft
Lassallestraße 9
A-1020 Wien AT
 

Vertreter

Weiser Voith Gugler Patentanwälte Partnerschaft
Kopfgasse 7
A-1130 Wien AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag yesss!

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1937453 gehört zu der Bildmarke «yesss!» von A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1937453 gehört dem Inhaber A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft Lassallestraße 9, A-1020 Wien AT. A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft wird vertreten durch Weiser Voith Gugler Patentanwälte Partnerschaft Kopfgasse 7, A-1130 Wien AT.


Marke yesss! mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke yesss!, eingetragen durch A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.