Home  »  Meldung vom 19.08.2026  »  Marke SKYS von Löffler GmbH

Wortmarke SKYS von Löffler GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1934505


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.07.2026

Details zur Marke SKYS

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

SKYS

Eintrag ins Markenregister

28.07.2026

Hinterlegungs­datum

28.07.2026

Ablauf Schutzfrist

28.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Löffler GmbH
Südtirolerstraße 41
A-4910 Ried im Innkreis AT
 

Vertreter

SONN Patentanwälte GmbH & Co KG
Riemergasse 14, Wien
A-1010 AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag SKYS

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1934505 gehört zu der Wortmarke «SKYS» von Löffler GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1934505 gehört dem Inhaber Löffler GmbH Südtirolerstraße 41, A-4910 Ried im Innkreis AT. Löffler GmbH wird vertreten durch SONN Patentanwälte GmbH & Co KG Riemergasse 14, Wien, A-1010 AT.


Marke SKYS mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SKYS, eingetragen durch Löffler GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.